LIEFERKETTEN-
SORGFALTSPFLICHTGESETZ
(SUPPLY CHAIN ACT)
Das LkSG bringt für die Geschäftsleitung erweiterte Sorgfaltspflichten mit sich, um die Forderungen dieses Gesetzes einzuhalten. Die Voraussetzung der Implementierung eines angemessenen und wirksamen Risikomanagements ist eine Risikoanalyse unserer Zulieferer. Ziel: Menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und Verletzungen entlang der Lieferkette zu identifizieren, zu verhindern und zu beenden bzw. zumindest das Ausmaß zu minimieren.
Wir haben uns diesem Thema angenommen und können im Zuge eines etablierten Beschwerdeverfahrens in unserem Unternehmen schnell auf Risiken oder Rechtsverletzungen reagieren, was letztendlich der Verpflichtung zu einem Hinweisgebersystem gleichkommt. Es wurden Maßnahmen festgelegt, welche es ermöglichen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu erkennen und zu minimieren.
Die Angemessenheit des Risikomanagements wurde berücksichtigt, um dem Unternehmen nichts Unzumutbares aufzubürden.
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